In Deutschland gibt es Ärzte und Heilpraktiker und Gesundheitsfachberufe. Oft werden die Heilpraktiker, die Ärzte ohne Bestallung sind, unter die Gesundheitsfachberufe gerechnet, was falsch ist und rechtliche Konsequenzen hat. Gesundheitsfachberufe sind zum Beispiel Physiotherapeuten oder Logopäden. Wenn diese Berufe ohne Anweisung eines Arztes arbeiten wollen, brauchen sie eine Heilpraktikererlaubnis nach HPG. Dann, wenn sie die Prüfung dafür bestanden haben und eine Ausbildung nachweisen können, dürfen sie selbstständig arbeiten, sonst nicht.
Ein in Deutschland ordentlich geprüfter Heilpraktiker mit bestandener Prüfung und belegter Heilpraktikererlaubnis hat nicht nur eine schwere Prüfung bestanden (auf den Niveau eines 3 Staatsexamens), sondern hat eine Zulassung neben der Erlaubnis, die er durch die Prüfung erwirbt, und verschiedene Versicherungspflichten.
Er darf dann, wenn er nach § 1 HPG die Erlaubnis erworben hat, berufs- und gewerbsmäßig Krankheiten heilen und lindern, auch feststellen, und auch Körperschäden feststellen, behandeln und lindern. Dies darf er ganz selbstständig, ohne die Anweisung oder Erlaubnis von einem Arzt,
Die Bezeichnung „Heilpraktiker“ darf nur nach § 1 Abs. 3 HPG eine Person führen, die die oben genannten Bedingungen erfüllt. Also eine gültige Heilpraktikererlaubnis, Zulassung und nötige Versicherungen vorweisen kann.
Heilpraktiker sind somit dazu befugt, selbständig und eigenverantwortlich – das heißt ohne ärztliche Verordnung – heilkundliche Leistungen zu erbringen. § 1 des Heilpraktikergesetzes stattet Heilpraktiker mit einer umfassenden, selbstständigen und grundsätzlichen heilkundlichen Befugnis aus.
Dies schließt bei heilkundlichen Fragen Weisungen Dritter aus.
Vielmehr besitzt auch der Heilpraktiker ein Delegationsrecht gegenüber dem unselbständigen Gesundheitsdienst und auch gegenüber den Gesundheitsfachberufen.
Dies gilt für Ärzte und Psychotherapeuten durch ihre Approbation. Für Heilpraktiker aufgrund ihrer Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Deswegen entspricht der Status des Heilpraktikers dem von anderen freien Berufen wie Ärzten, Rechtsanwälten oder Architekten. Ein Heilpraktiker ist nicht der „verlängerte Arm“ eines approbierten Arztes, der Heilpraktiker ist selbständig. Der Heilpraktiker führt rechtlich eine Arztpraxis als „Arzt ohne Bestallung“, hat also die meisten Pflichten eines Arztes aber aus Bestimmungen der 40er Jahre des letztes Jahrhunderts heraus nicht alle Rechte.